- DIENSTANBIETER / VERTRAGSPARTNER
Reference Cycles UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend auch “Auftragnehmer” gennant –
Geschäftsführer: Michael Woon
+49 179 463 9763
mwoon@reference-cycles.com
Registernummer: HRB 285201 (Amtsgericht München)
UST-ID: DE361368934
- ANWENDUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder ein Unternehmer über Produkte oder Dienstleistungen mit Reference Cycles UG (haftungsbeschränkt) abschließt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken des persönlichen, nicht gewerbs- oder berufsmässigen Gebrauchs abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist die Produktionswerkstatt der Firma Reference Cycles UG (haftungsbeschränkt).
- GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
Für neue Rahmen und Rahmen-Reparaturarbeit gilt eine Garantie bis 10 Jahre ab Lieferdatum, für den Erstkäufer. Sie umfasst Schäden, die auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Jegliche Beschichtung der Rahmen oder Teile ist von der Garantie ausgenommen. Das Befolgen der Bedienungs- und Wartungsanleitung ist unbedingte Voraussetzung für die unten aufgeführten Garantieleistungen.
Für Gebrauchtartikel und Fahrrad-Service beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, müssen beide Parteien die empfangenen Leistungen hergeben. Hat der Käufer die gekaufte Ware benutzt, muss er für diese Benutzung Ersatz leisten (§ 346 BGB). Der vom Auftragnehmer zu erstattende Kaufpreis wird um diesen Betrag gemindert.
- EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt im Eigentum von Auftragnehmer bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.
- SCHADENERSATZ BEI NICHTERFÜLLUNG DURCH DEN KUNDEN
Tritt der Auftragnehmer vom Vertrag zurück, weil der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, verfällt die Anzahlung und schuldet der Kunde zuzüglich den Wert der in den Vertrag investierten Teile, Materialien und Arbeitsleistungen als pauschalen Schadensersatz.
- FERTIGSTELLUNG
In der Regel sind Liefertermine unverbindlich und können sich ändern, da die Produktion immer von den Zulieferern abhängt. Die besten Schätzungen und Änderungen werden dem Kunden klar und so früh wie möglich mitgeteilt.
- ABNAHME / ANNAHMEVERZUG
Die Abnahme der Auftragsartikel erfolgt durch den Kunden in der Produktionswerkstatt des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird der Auftragsgegenstand an einen anderen Bestimmungsort versandt oder von einem anderen Ort abgeholt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung / Abholung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei Versendung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes sowie die erzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung des Auftragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung oder Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Soweit allerdings eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen sind vor Abholung / Versand – ohne Skonto oder sonstige Nachlässe – zu leisten. Ist die Zahlung nicht innerhalb der in der Zahlungsaufforderung festgelegten Frist erfolgt, gilt der Kunde als in Verzug.
Der Werklohn ist während des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen; diese muss aber mit dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart werden.
- ERWEITERTES PFANDRECHT
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Werkstattauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
- MÄNGEL
Mängel des / der Auftrags -gegenständes oder -arbeit sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach der Feststellung angezeigt und genau bezeichnet werden.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Ersetzte Teile werden Eigentum vom AUftragnehmer.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Versuch der Mangelbeseitigung unzumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Mangelbeseitigung nach den gesetzlichen Vorschriften Herabsetzung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen oder von dem Auftrag zurücktreten. Die Regelungen der § 16 der AGB bleiben unberührt.
- FREMDTEILEINBAU, PROVISORISCHE REPARATUREN
Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen zu Garantie und Gewährleistung gelten ausdrücklich nicht bei provisorischen/behelfsmäßigen Reparaturen und Instandsetzungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, sowie im Fall des Fremdteileinbaus.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen keine Haftung, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die der Kunde durch die nicht nach den üblichen Wertmaßstäben erfolgte Reparatur oder die eventuelle Mangelhaftigkeit der Fremdteile oder deren Einbau erleidet. Eine Haftung nach § 16 der AGB bleibt hiervon unberührt.
- HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet für einen von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Betriebsangehörigen verursachten Schaden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Auftraggebers auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Unabhängig von einem Verschulden vom Auftragnehmer bleibt eine etwaige Haftung vom Auftragnehmer bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden an dem Auftragsgegenstand und/oder einen Verlust des Auftragsgegenstandes, solange sich dieser in seiner Obhut befindet, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden, für den der Auftragnehmer aufkommen soll, unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
Für durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursachten Schaden haftet der Auftraggeber nicht, wenn er den Schaden nicht zu vertreten hat.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen) mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handeln diese in dieser Eigenschaft ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftragnehmers: Reference Cycles UG (haftungsbeschränkt), Amtsgericht München.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind zum Stand vom DATE.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, frühere und aktuelle Kunden unverzüglich über Änderungen der Geschäftsbedingungen zu informieren.
Für Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.